Aktenvernichtung nach Bundesdatenschutzgesetz
entsprechend der DIN 66399-1 Schutzklasse 2 Sicherheitstufe P-4
Sie wollen Ihre Daten SICHER entsorgen?
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass personenbezogene Daten nach dem rechtmäßigen Gebrauch gelöscht bzw. vernichtet werden. Ebenso sollten Sie auch mit betriebsinternen Unterlagen und Dokumenten verfahren. Nutzen Sie unsere Kompetenz im Umgang mit sensiblen Dokumenten.
Für die Datenträgervernichtung ist seit kurzem im Bundesdatenschutzgesetz die neue DIN 66399-1 in Kraft getreten, welche erhebliche technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen erfordert. Unser gesetztes Ziel ist es, Ihnen den bestmöglichen Sicherheitsstandard zu bieten. Hier haben wir uns für die Schutzklasse 2 und der Sicherheitsstufe P-4 entschieden. Um die in der DIN 66399-1 geforderte Partikelgröße zu erreichen, wurde es erforderlich, die Zerkleinerungsmaschine zu erneuern. Mit dieser neuen Maschine sind wir in der Lage, ca. 2500kg Altakten je Stunde zu zerkleinern. Mit diesem Großshredder ist es möglich, komplette Aktenordner mit Inhalt zu zerkleinern. Durch die hohe Durchsatzleistung können alle angelieferten Altakten noch am gleichen Tag vernichtet werden. Zugangstüren wurden mit Spezialschlössern sowie optischen und akustischen Warneinrichtungen versehen. Zugang zum Sicherheitsbereich hat nur speziell geschultes Personal. Aber auch Besucher müssen sich Sicherheits- bzw. Zugangskontrollen unterziehen und sich auch in Besucherlisten eintragen. Nach dem Vernichtungsprozess werden die anfallenden Altpapierschnipsel wieder dem Wertstoffkreislauf (Papierindustrie) zugeführt.
Weil Transparenz Vertrauen schafft:
Überzeugen Sie sich von unseren hohen Sicherheitsstandards.
Nach Terminabsprache können Sie unsere Zerkleinerungsanlage gerne besichtigen.
Zertifikate / Dokumente:
Vertrag zur Auftragsdatenvernichtung nach DIN 66399-1: PDF
Verpflichtung auf das Datengeheimnis: PDF
Annahmebedingungen für Altakten: PDF
Ihre Daten bleiben für immer ein Geheimnis!